Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR; auch Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, abgekürzt RbALei) ist eine von der Bauministerkonferenz (Argebau) herausgegebene Muster-Richtlinie im baulichen Brandschutz.
Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluft- heizungsanlagen. Diese Richtlinie gilt für a) Leitungsanlagen in notwendigen Trep-. Grundlagen für den Brandschutz bei Leitungsanlagen.
Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR 20(Auszug).
Dies hat auch Auswirkungen auf die Leitungsanlagen-Richtlinie – LAR,. Daraus ergeben sich auch für den baulichen Brandschutz relevante Änderungen. Sachverständiger für Brandschutz, Heitung, Klima, Schallschutz in der.
Brandfall aufschäumenden Baustoffen höchs- tens mm betragen. MLAR dürfen mehrere Lei- tungen in gemeinsamen Durchbrüchen bei . Damit die Erfüllung der Schutzziele des vorbeugenden baulichen Brandschutzes gewährleistet ist, stellt die MLAR differenzierte Anforderungen an die Planung . Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) dient den Bundesländern als Muster für die jeweils länderspezifischen Richtlinien über brandschutztechnische . Die Landesbauordnung der Bundesländer, die Durchführungsverordnung zur. Landesbauordnung, die Leitungs-Anlagen-Richtlinie (LAR) sowie . Brandfall— wird in keinem baurechtlichen Regelwerk ausführlich beschrieben.
Abstützung; Erleichterung der LAR für Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen.